Teilnahmebedingungen „Kohle für euch“

1.Bewerbungen werden vom 07.10.2024, 00:00 Uhr, bis zum 18.10.2024, 23:59 Uhr, entgegen genommen.

Die Abstimmung über die jeweiligen auserwählten Teilnehmer folgt vom 21.10.2024,00:0 Uhr bis zum 01.11.2024, 23.59Uhr

2. Teilnahme- und Prämienberechtigte

Teilnahme- und prämienberechtigt ist jeder eingetragene, rechtsfähige Verein (e. V.)/jede rechtsfähige Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland die einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt und im Umkreis von jeweils 25km zu den jeweiligen GÖLZ Süd Filialen liegen.

3. Anzeige der Wunschprämien eines Sportvereins

Jeder teilnehmende Verein/jede Einrichtung hat die Möglichkeit, einen Wunsch für die Spendengelder zu definieren. Diese sind nach Auswahl des jeweiligen Vereins für jeden Nutzer/abstimmenden Teilnehmer auf der Aktions-Webseite sichtbar. Auf diese Art und Weise wird dem Nutzer/den abstimmenden Teilnehmern ersichtlich, für welche Wunsch der persönlich unterstützte Verein/die Einrichtung die ihm zugeordneten Spenden gerne einlösen möchte. Sollte ein Verein/eine Einrichtung diese Information nicht mit seinen Förderern teilen wollen, kann er von der Bestimmung eines genau definierten Verwendungszwecks absehen.

4. Verein/Einrichtung von der Aktion abmelden

Möchte ein Verein/Einrichtung nicht an der Aktion teilnehmen, registriert er sich einfach nicht. Ein registrierter Verein/eine registrierte Einrichtung kann sich jederzeit von der Aktion unter folgender email: info@goelz-sued.de abmelden. In diesem Fall kann für den  abgemeldeten Verein/die Einrichtung keine nicht mehr abgestimmt werden und die bisher angegebene Stimmen verlieren ihre Gültigkeit. Außerdem ist eine Neuanmeldung (eines zuvor abgemeldeten Vereins/einer Einrichtung) nicht mehr möglich.

5. Ausschluss von Vereinen/Einrichtungen

GÖLZ Süd  behält sich das Recht vor, Vereine/Einrichtungen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Gleiches gilt für Vereine/Einrichtungen, die durch die Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Pornographie, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Spenden nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

GÖLZ Süd bleibt es vorbehalten, den Verein/die Einrichtung bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von GÖLZ Süd gesetzten Frist, behält sich GÖLZ Süd vor, die Vereine/Einrichtungen von der Teilnahme auszuschließen.

6. Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer der Parteien beruhen, haften GÖLZ und der Verein/die Einrichtung (nachstehend zusammen als „Parteien“ bezeichnet) einander unbeschränkt.

Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften die Parteien einander nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung beider Parteien für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss greift nicht, sofern der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung einer Partei oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Verein/die Einrichtung stellt GÖLZ Süd von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese gegen GÖLZ Süd Schadensersatzansprüche geltend machen, die aus Anlass eines Schadensfalles geltend gemacht werden, für die der Verein/die Einrichtung oder die von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Ausführung oder bei Gelegenheit der Tätigkeit verantwortlich sind. Der Verein/die Einrichtung verzichtet gegenüber GÖLZ auf die Möglichkeit der Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB und lässt sich das Verschulden von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Verhältnis zu ihm als eigenes Verschulden zurechnen.

7. Änderung oder Einstellung der Aktion

GÖLZ behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen.

GÖLZ ist insbesondere berechtigt, die Aktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

    ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder

    eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

8. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

9. Übertragung, Barauszahlung, deutsches Recht

Eine Barauszahlung der Spenden ist nicht möglich, sondern erfolgt per Überweisung auf das Vereins-Einrichtungskonto . Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Die Aktion unterliegt dem deutschen Recht.

10. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir dich darüber, dass GÖLZ nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

11. Datenschutz

Sollten personenbezogene Daten einzelner Teilnehmers erfasst werden, geschieht dies ausschließlich zum Zwecke der Übergabe der Spenden.

Im Rahmen der Gewinnübergaben werden der Name der jeweiligen Einrichtung/des jeweiligen Vereins erfasst und Fotos für Berichte erstellt. Ein Widerruf der Teilnahme ist nicht möglich!

Die Datenschutzerklärung findest du hier:

 12. Ansprechpartner bei Rückfragen

Bei Rückfragen kannst du dich per E-Mail an info@goelz-sued.de wenden.