Bewerbungsschluss für Vereine oder Einrichtungen ist der 20.10.2026.
Die anschließende Abstimmung über die ausgewählten Einrichtungen findet vom 22.10.2026 bis zum 30.10.2026 statt.

Durch den Erwerb eines Weihnachtsloses erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme an der „Weihnachts-Tombola 2026“ sowie deren Durchführung richten sich nach den nachstehenden Bedingungen.

(1) Veranstalter

Alleiniger Veranstalter der Tombola ist die Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG.

(2) Teilnahmevoraussetzungen und Verlosung

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.

Die Teilnahme an der Tombola ist mit dem Erwerb eines oder mehrerer Lose verbunden. Ein Los kostet 2,00 €.

Der Losverkauf findet im Aktionszeitraum in den jeweiligen Filialen der Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG statt.

Bei der Verlosung werden ausschließlich Personen berücksichtigt, die mindestens ein Los der „Weihnachts-Tombola 2026“ erworben haben.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt unter Wahrung des Zufallsprinzips.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.

Nicht abgeholte Gewinne werden nach Ablauf der auf den Losen angegebenen Einlösefrist der Tombola des Folgejahres zugeschlagen.

(3) Teilnahmeberechtigung und Ausschluss

Die Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationsversuche, eine unzulässige Beeinflussung der Verlosung oder eine fehlende Geschäftsfähigkeit.

In entsprechenden Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Mitarbeiter der Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(4) Änderungen der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Tombola

Die Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG behält sich vor, die Teilnahmebedingungen aus sachlichem Grund anzupassen.

Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Tombola oder die Verlosung aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Umstände eintreten, die einen ordnungsgemäßen Ablauf der Tombola oder der Verlosung beeinträchtigen oder verhindern.

Wird eine solche Beendigung oder Unterbrechung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht, behält sich die Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG vor, entstandene Schäden geltend zu machen.

(5) Haftungsbeschränkung

Die Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung der Tombola erforderlich ist.

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(6) Datenschutz

Soweit im Rahmen der Tombola personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt deren Verarbeitung ausschließlich zur Durchführung der Tombola und zur Organisation der Gewinnübergabe.

Im Rahmen der Gewinnübergabe können der Name des jeweiligen Gewinners erfasst sowie Fotos für die Berichterstattung erstellt werden.

Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten oder von Fotos erfolgt nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise mit einer erforderlichen Einwilligung.

(7) Gewinnbekanntgabe

Die Bekanntgabe der Gewinnnummern erfolgt nach Abschluss der Verlosung auf der Homepage der Firma GÖLZ unter www.goelz-sued.de sowie auf den Social-Media-Kanälen der Firma Gölz.

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich anhand ihrer Losnummer darüber zu informieren, ob ihr Los gewonnen hat.

Im Gewinnfall ist anschließend Kontakt mit der Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG aufzunehmen.

Die Gewinnübergabe erfolgt nach Vorlage und Abgleich des Originalloses beziehungsweise der entsprechenden Losnummer.

(8) Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(9) Verwendung des Reinerlöses

Der komplette Reinerlös der Weihnachts-Tombola 2026 kommt einer sozialen, ortsansässigen Einrichtung zugute.

Welche Einrichtung unterstützt wird, wird im Vorfeld durch eine Abstimmung festgelegt.

Bewerbungsschluss: 20.10.2026
Abstimmungszeitraum: 22.10.2026 bis 30.10.2026

Saarbrücken, Oktober 2026

Gölz Motorgeräte Süd GmbH & Co. KG
– vertreten durch die Geschäftsführung –