Gölz
Motorgeräte Süd GmbH & Co KG
Allgemeine
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 01.01.2002)
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge
und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten
nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
1.
Angebote
des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der
Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu
liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum
des Verkäufers.
2.
Die
vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag
ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder
den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine
etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit
schriftlich mitzuteilen.
3.
Zusicherung
von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich
bestätigt werden.
4.
Konstruktions-
und Formatänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der
Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht
eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5.
Werden
dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß
Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers
entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu
verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so
ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.
Die
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.
Sind
bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem
Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von
Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer
das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
3.
Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
4.
Kommt
der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern, es sei denn, der Verkäufer
weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach.
5.
Aufrechnungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1. Lieferfristen und –termine gelten als nur annähernd vereinbart,
es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als
verbindlich gegeben hat.
2.
Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer
Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden
Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im
Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben
und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben
anzupassen.
1.
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor.
2.
Der
Käufer ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der
Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
1.
Für
Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei
schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt.
a)
Die
gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen
bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung
12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert,
löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
b)
Die
Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei
privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird
die Gewährleistung ausgeschlossen.
2.
Im
Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht wurde.
3.
Schlägt
eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter
Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§440,323,326
Abs.1 S.3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis
zu mindern.
4.
Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge
normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter
Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie
Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen
Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung
von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle
Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann,
wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten
Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
5.
Gibt
der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit uns von dem Mangel zu
überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserug
oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6.
Weitere
Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
1.
Nicht
ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche , insbesondere
Schadenersatzansprüche aus Delikt soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in
jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden sowie der
Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
2.
Die
gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3.
Die
Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz soweit für die
Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
1.
Sofern
sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
2.
Für
alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses
ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des
Auftraggebers zu klagen.
3.
Auf
die Vertragsbeziehung ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein
oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die
Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.